Die angemessene Qualität pflegerischer Leistung wird erbracht und sichergestellt durch qualifizierte Pflegepersonen. Pflegestandards sollen eine durchgehend hohe Qualität auf möglichst hohem Niveau sicherstellen. Wir nutzen interne und externe Fortbildungsmaßnahmen, um unsere pflegerische Arbeit weiterzuentwickeln. Das Bereitstellen von Fachliteratur und das Eingebundensein in den Umlauf für Fachzeitschriften des Krankenhauses sichert dem Mitarbeitern der Kurzzeitpflege den Zugang zu wichtigen Informationsquellen.
Der erste Ansprechpartner nach dem Gast ist zunächst der betreuende Angehörige. Schon vor der Aufnahme wird der Kontakt zu den Gästen und seinen Angehörigen gesucht, um den meist betagten Menschen ein Höchstmaß an Sicherheit zu geben und schon in einer frühen Phase ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen.
Die Einrichtung legt größten Wert auf die Zusammenarbeit mit dem Angehörigen, bis hin zur Einbeziehung bei der Erstellung der Pflegeplanung in Zusammenarbeit mit dem Gast, wenn dies möglich ist.
Bei medizinischen Fragen bleibt der Hausarzt auch während des Aufenthalts seines Patienten in der Kurzzeitpflege Ansprechpartner, sowohl was die medizinische Betreuung anbelangt, als auch für die Anordnung und für das Verschreiben von Medikamenten und Pflegeartikeln, die nicht im Leistungsumfang, wie z.B. die Versorgung mit Inkontinenzmaterialien, enthalten sind. In einem Anschreiben vor der Aufnahme des Gastes wird der Hausarzt um eine schriftliche Anordnung der zu verabreichenden Medikamente und der notwendigen Maßnahmen (Behandlungsflege) gebeten. Bei bedrohlicheren Zuständen, oder wenn der Hausarzt oder sein Vertreter nicht zu erreichen sind, wird der ärztliche Notdienst der Stadt Wuppertal konsultiert und ggf. die Überweisung in ein Akutkrankenhaus veranlasst.
Bei lebensbedrohlichen Zuständen des Gastes, leistet der diensthabende Arzt des Krankenhaus St. Josef Notfallhilfe bis hin zur Aufnahme auf die Intensivstation. Um hier schnelle Hilfe sicherzustellen, ist die Kurzzeitpflege an das Notrufsystem über die Personenrufanlage des Krankenhauses angebunden.
Die für das Krankenhaus zuständige Mitarbeiterin des Sozialdienstes betreut im Bedarfsfall den Gast und Angehörigen u. a. in Fragen des Sozial- und Beihilferechts und ist behilflich bei der Regelung notwendiger Antragsverfahren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kurzzeitpflege stellen auf Wunsch des Gastes oder seiner Angehörigen den Kontakt her oder empfehlen von sich aus die Kontaktaufnahme, wenn sie Beratungsbedarf sehen. Dies gilt ebenso, wenn der Wunsch nach einem Seelsorger besteht.